Die badischen Weinhoheiten sind für ein Jahr gewählte Botschafterinnen für das Weinanbaugebiet Baden, seine Weinerzeuger und die Weinkultur.
Seit 1950/51 wird in jedem Jahr eine Badische Weinkönigin und zwei Prinzessinnen gewählt. Eine Übersicht aller bisherigen Weinköniginnen finden Sie hier.
Die Badischen Weinhoheiten repräsentieren für die Dauer eines Jahres den badischen Weinbau – als Bereichsweinprinzessin in einem der badischen Weinbaubereiche oder als Badische Weinhoheit für das gesamte Anbaugebiet Baden.
Mit rund 15.500 Hektar Rebfläche ist Baden das drittgrößte Weinanbaugebiet Deutschlands. Entsprechend vielfältig sind die Menschen, Regionen und Themen, die mit dem Amt verbunden sind.
Repräsentieren, informieren und vermitteln
Als Botschafterinnen des badischen Weins sind die Weinhoheiten bei zahlreichen Veranstaltungen und Terminen im Einsatz. Sie repräsentieren ihre Weinbaubereiche und das Anbaugebiet Baden und vermitteln dabei Wissen und Begeisterung rund um Wein, Weinbau und badische Weinkultur.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Das Amtsjahr ist geprägt von vielfältigen Begegnungen und Einblicken in die badische Weinwirtschaft. Dabei lernen die Weinhoheiten unterschiedliche Regionen, Betriebe und Menschen kennen und erhalten die Möglichkeit, die Vielfalt des badischen Weins nach außen zu vermitteln.
Voraussetzungen für das Amt
Für eine Bewerbung als Bereichsweinprinzessin oder Badische Weinhoheit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Am Tag der Wahl müssen Bewerberinnen mindestens 18 Jahre alt sein und über einen PKW-Führerschein verfügen. Eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit im Weinbau ist nicht erforderlich. Erwartet werden jedoch Grundkenntnisse in den Bereichen Weinbau, Weinbereitung und Weinverkostung.
Darüber hinaus sollte eine persönliche Verbundenheit mit den badischen Weinen, ihren Erzeugerinnen und Erzeugern sowie der badischen Weinkultur bestehen. Kommunikationsfreude, Interesse an unterschiedlichen Menschen und Themen sowie die Bereitschaft, die Aufgaben des Amtes während des gesamten Amtsjahres wahrzunehmen, gehören ebenfalls dazu.
Die Wahl
Die Weinhoheiten werden für die Dauer eines Jahres gewählt. Dabei werden sowohl das Wissen rund um den Wein als auch das Auftreten und die persönliche Eignung für die vielfältigen Aufgaben des Amtes berücksichtigt.
Die Wahl entscheidet darüber, wer im jeweiligen Amtsjahr als Bereichsweinprinzessin beziehungsweise als Badische Weinhoheit die badische Weinwirtschaft repräsentiert.
Bewerbung
Interessierte Bewerberinnen können ihre Unterlagen für das gewünschte Amt einreichen. Erforderlich sind ein kurzes Anschreiben, aus dem hervorgeht, für welches Amt die Bewerbung erfolgt, sowie ein Lebenslauf mit aktuellem Foto.
Die Badische Weinkönigin wird seit 1950 jährlich im Weinbaugebiet Baden gewählt. Eine Übersicht aller bisherigen Badischen Weinköniginnen finden Sie über den Link.