Antragsunterlagen für die Anstragsstellung zur Genehmigung einer Wiederbepflanzung von Reben ab Januar 2016
Antragsunterlagen für die Anstragsstellung zur Genehmigung einer Wiederbepflanzung von Reben ab Januar 2016
Die Antragstellung ist gemäß Art. 66 der VO (EU) 1308/2013 und § 6 Absatz 1 Weingesetz ab dem 1. Januar 2016 bis zum 01. März beim jeweiligen zuständigen Regierungspräsidium möglich.
Die Antragsunterlagen enthalten:
- den Antrag
- die Ausfüllhinwiese
- die Erläuterungen.
Die Antragsunterlagen, Ausfüllhinweise und Erläuterungen stehen Ihnen hier zum Download bereit.